Wie bekomme ich Wohnbeihilfe in Vorarlberg?
Wohnbeihilferichtlinien zum Download
Antrag Wohnbeihilfe zum Download
Wohnbaufondsrichtlinien
zum Download
Voraussetzungen für
Wohnbeihilfe
Wohnbeihilfe in Vorarlberg
- Für einen Antrag auf Wohnbeihilfe bei Ihrer Gemeinde oder
beim Amt der Vorarlberger Landesregierung ist folgendes entscheidend:
– Höhe Ihres Einkommens
– Höhe Ihrer Miete
– Ihre monatlichen Ratenzahlungen
– für Wohnungskredite
– Anzahl der Familienmitglieder
– Größe Ihrer Wohnung
ACHTUNG:
Bei Fragen wenden sie sich an die DOWAS Beratungsstelle: beratungsstelle@dowas.at
Staatsbürgerschaft, Einkommen, Beschäftigung
- Staatsbürgerschaft:
Österreichische Staatsbürger
EU-Bürger
Gleichgestellte
sowie anerkannte Flüchtlinge - Einkommen: Einkommen aus Arbeit, Pension oder Arbeitslosengeld
- Teilzeitbeschäftigung
kann anerkannt werden:
– bei AlleinerzieherInnen mit bis zu 2
– Kindern zwischen 6 und 18 Jahren
– aus gesundheitlichen Gründen mit
– Bestätigung vom Facharzt
– aus Altersgründen
– bei Wiedereinstieg in den Beruf nach
– einer Scheidung oder langer
– Arbeitslosigkeit
- AlleinerzieherInnen mit Kindern unter 6 Jahren bzw.
mit 3 oder mehr Kindern
von 6 bis 18 Jahren
müssen keine Beschäftigung nachweisen - Scheidung: Wenn Ihr Scheidungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann der Wohnbeihilfenantrag nicht bearbeitet werden.
- Keine Wohnbeihilfe bekommen Minderjährige, Schüler, Lehrlinge und Studenten.
- Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die DOWAS Beratungsstelle.