Mindestsicherung
in 20 Schritten
Was ist Mindestsicherung?
Habe ich Anspruch?
Antrag schreiben
Antrag einreichen
Habe ich Anspruch?
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- Listen Sie die Einkünfte auf, die für die Berechnung der Mindestsicherung notwendig sind:
- Lohn/Gehalt
- Pension
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Wohnbeihilfe
- Unfallrente
- Unterhaltszahlungen, die Sie oder Ihre Kinder bekommen
Einkünfte, die NICHT berücksichtigt werden
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- Familienbeihilfe
- Familienzuschüsse vom Land Vorarlberg
- Pflegegeld
- Opferrenten
- zu Erzielung des Einkommens notwendige Ausgaben
- Haftentlassenengeld
- unter bestimmten Bedingungen Teile vom Einkommen (z. Bsp. bei Arbeitsaufnahme: wenn längerer Bezug von Kernleistungen oder erstmals voll sozialversicherungspflichtig oder bei Lehranfang)
Vermögen, dass NICHT berücksichtigt wird
- Gegenstände, die für die Berufsausübung erforderlich sind (z.B. Werkzeug) angemessener Hausrat
- Kfz, das berufsbedingt oder wegen besonderer Umstände erforderlich sind
- kleines Eigenheim (Wohnung), das Ihrer Unterkunft dient
- Ersparnisse (aktuell € 4.200,– pro Haushalt) werden unter bestimmten Umständen nicht berücksichtigt.
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Berechnung
des Einkommens
- Berechnen Sie Ihr monatliches Einkommen.
- Zum Beispiel:
Lohn (Netto X 14 /12)......... 550 €
Wohnbeihilfe ....................... 350 €
Summe ................................ 800 € - Zum Einkommen zählen:
- Arbeitslosenentgelt
- Monatslohn
- Unfallrente
- Unterhaltszahlungen
Welche Ausgaben zählen?
- Listen Sie folgende Ausgaben auf:
- Für die Mindestsicherung zählen nur die hier angeführten Ausgaben:
- Miete
- Rückzahlungen für Wohnkredite
Wohnkosten
Die angemessene Wohnnutzfläche wird gleich wie bei der Wohnbeihilfe berücksichtigt:
1
Person bis höchstens 50 m2
2
Personen bis höchstens 70 m2
jede
weitere Person jeweils 10 m2
Achtung
Sie sind in einer Notlage und Ihre Wohnung hat mehr als die genannten
Quadratmeter:
Stellen Sie trotzdem einen Antrag, da Ausnahmen möglich sind!
- ACHTUNG! Es gibt eine Obergrenze bei der Miete!
- allgemeine Betriebskosten, jedoch ohne Heizkosten
- erhöhte Ausgaben aufgrund einer Krankheit
- Unterhaltszahlungen in angemessener Höhe, die tatsächlich geleistet werden
Ausgaben, die NICHT zählen
- Folgende Ausgaben dürfen
Sie nicht mitrechnen: - Schulden/Exekutionen
- Heizkosten
- Strom
- Telefon
- Bekleidung (z. B. Winterausstattung)
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Berechnung
der Ausgaben
- Berechnen Sie Ihre monatlichen
Ausgaben – zum Beispiel: - Miete und Betriebskosten (jedoch ohne Heiz- und Stromkosten) ergeben die Wohnkosten
- Beachten Sie bitte die Höchstgrenzen, bis zu denen die Wohnkosten berücksichtigt werden!
- Unterhaltszahlungen in festgesetzter Höhe, die Sie tatsächlich zahlen
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Einkommen
minus Ausgaben
Wie berechne ich
meinen Anspruch?
Die Richtsätze
- Ziehen Sie diese Ausgaben
von Ihren Einnahmen ab. - Wenn Ihnen zum Leben im Monat weniger als der Richtsatz bleibt, haben Sie Anspruch auf Mindestsicherung.
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