Muss man
Mindestsicherung zurückzahlen?
Rückzahlung
Wenn Sie Mindestsicherung bezogen haben, können Sie unter folgenden Voraussetzungen zum Rückersatz dieser Leistungen verpflichtet werden.
Die Pflicht zum Kostenersatz besteht:
- wenn Sie zu Vermögen kommen, dass Sie nicht selbst erwirtschaftet haben (z.B. Erbschaft), mit Berücksichtigung eines Freibetrags
- für Ehegatten und eingetragene Partner (auch ehemalige, wenn diese zum Unterhalt verpflichtet sind)
- für Eltern für ihre minderjährigen Kinder
Die Behörde muss dabei auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und auf Sorgepflichten Rücksicht nehmen.
Mindestsicherung
als Vorschuss
Wenn Ihnen Mindestsicherung als Vorschuss auf Pension oder Arbeitslosengeld gewährt wird, fordert das Amt diese Leistungen maximal in Höhe des Vorschusses direkt von der Pensionsversicherungsanstalt oder vom Arbeitsmarktservice zurück.
Bescheid und Fristen
- Die Rückzahlung von Mindestsicherung kann die Behörde
innerhalb von derzeit
3 Jahren nach dem Kalenderjahr, in dem Mindestsicherung bezogen wurde, einfordern. - Dafür ist ein Bescheid notwendig.
- Auch gegen diesen Bescheid haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen Beschwerde einzulegen.
- Bei Wohnung-, Haus-, oder Grundbesitz hat die Behörde die Möglichkeit ab einer bestimmten Bezugsdauer, die gewährten Leistungen im Grundbuch sicher zu stellen. In diesem Fall verjähren die Kostenersatzpflichten nicht.
- Wenn Sie eine Aufforderung oder einen Bescheid zu einer Rückzahlung erhalten, wenden Sie sich an die Dowas Beratungsstelle.