Der Bescheid
Über den Antrag auf Mindestsicherung muss spätestens
nach 3 Monaten
entschieden werden.
Was enthält er?
Der Bescheid muss folgende Angaben enthalten:
- Begründung für die Entscheidung
- Wieviel Mindestsicherung
erhalten Sie - Wofür erhalten Sie Mindestsicherung
(z. B. Lebensunterhalt, Miete) - Ab wann erhalten Sie Mindestsicherung
- Wie lange erhalten Sie Mindestsicherung
Verlangen Sie immer
einen schriftlichen Bescheid.
- Verlangen Sie immer einen schriftlichen Bescheid.
Sie haben ein Recht darauf! - Neu Berufungsverzicht
Ist nicht mehr möglich! - Neu Eine Berufung bei Kernleistungen hat
keine aufschiebende Wirkung mehr!