Berechnung der Mindestsicherung
Berechnung der Mindestsicherung
Die Mindestsicherung ist kein fixer Betrag wie zum Beispiel die Familienbeihilfe.
Mindestsicherung soll garantieren, dass Ihnen ein bestimmter Betrag (Richtsatz) monatlich für Ihren Lebensunterhalt bleibt.
Welcher Richtsatz gilt für mich?
Einkommen
Einkommen, die für die Berechnung der Mindestsicherung
zählen:
- Lohn / Gehalt
(mal 14 geteilt durch 12) - Pension
(mal 14 geteilt durch 12) - Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Wohnbeihilfe/-zuschuss
- Unfallrente
(mal 14 geteilt durch 12) - Unterhaltszahlungen
(die Sie tatsächlich erhalten)
Berechnung
des Einkommens
Berechnen Sie Ihr monatliches Einkommen.
Zum Beispiel:
- Lohn
mal 14 geteilt durch 12 ... € 550,– - Wohnbeihilfe ……............. € 250,–
- Summe ........................... € 800,–
Ausgaben
Ausgaben, die für die Berechnung der Grundsicherung zählen:
- Miete
- Betriebskosten (ohne Heizkosten)
- Regelmäßige Ausgaben
aufgrund einer Krankheit - festgesetzter Unterhalt,
der tatsächlich geleistet wird
Ausgaben, die nicht zählen
Folgende Ausgaben dürfen Sie nicht mitrechnen:
- Strom
- Heizkosten
- Telefon
- Schulden
Ersparnisse
Ersparnisse in der Höhe von € 4.200,–
(Wert 2017) sind frei gestellt;
dies gilt pro Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) und bezieht sich nur auf
den Lebensunterhalt und Wohnbedarf.
Diese Regelung gilt NICHT für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung oder für Sonderbedarfe und Sonderleistungen.
Haftentlassenengeld
Gelten als Ersparnisse und werden wie oben beschrieben behandelt.
Beispiele
Beispiel für eine Familie mit 2 Kindern
- Das Arbeitslosengeld des Vaters
........................................ € 750,– - Kinderbetreuungsgeld der Mutter
........................................ € 436,– - Die Wohnbeihilfe beträgt
........................................ € 522,– - Einkommen
........................................ € 1.708,–
- Die Miete beträgt
........................................ € 600,– - Betriebskosten
........................................ € 120,– - Heizkosten
........................................ € 80,– - Ausgaben (ohne Heizkosten)
........................................ € 720,–
- Richtsatz für Paar
............. € 473,58 x 2 = € 947,16 - Richtsatz für Kind
............. € 184,01 x 2 = € 368,02
- Mindestsicherungsanspruch
....................................... € 1.315,18
Minus
Vorhandenes Einkommen
............................................ € 988,–
- Monatliche Mindestsicherung
.......................................... € 327,18
Beispiel für eine alleinstehende Person
- Lohn (mal 14 durch 12)
......................................... € 1.108,– - Alimente für 2 Kinder (7+11 J.)
............................................ € 387,– - Zimmer mit Dusche
............................................ € 420,– - Kein Wohnbeihilfenanspruch
............................................... € 0,– - Ausgaben
............................................ € 807,–
- Mindestsicherungsanspruch
.......................................... € 633,91
Minus
Vorhandenes Einkommen
............................................ € 301,–
- Monatliche Mindestsicherung
.......................................... € 332,91