Wer hat Anspruch?
Achtung!
AsylwerberInnen haben nach § 7 MSG nur Anspruch auf Leistungen gemäß Art. 6 und Art. 7 der Grundversorgungs-vereinbarung.
Tabelle Überblick zum Download
- Österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg.
- Ohne Meldeadresse, tatsächlicher Aufenthalt in Vorarlberg.
- Siehe auch unser Angebot Kontakt- / Meldeadresse
im Treffpunkt.
- Sie sind NICHT Österreichischer Staatsbürger. Trotzdem können Sie Mindestsicherung beziehen.
- Erkundigen Sie sich bevor Sie einen Antrag stellen, ob dieser Antrag
auf Mindestsicherung (=fehlender eigener Lebensunterhalt) Ihren Aufenthalt
in Österreich gefährden könnte.
Das ist dann möglich, wenn ihr Aufenthalt noch nicht ausreichend verfestigt ist, d. h. Sie noch nicht lange genug in Österreich leben.
Überblick der Ansprüche für Nicht österreichische StaatsbürgerInnen
- Die EWR-Staaten
Belgien :: Dänemark, Deutschland :: Estland, Finnland, Frankreich :: Griechenland, Großbritannien :: Irland, Island, Italien :: Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg :: Malta :: Niederlande, Norwegen :: Polen, Portugal :: Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien :: Tschechien :: Ungarn :: Zypern
Sie haben Anspruch,
- wenn und solange Sie ArbeitnehmerIn sind
- wenn Sie Drittstaatsangehörige als Angehörige von EWR-BürgerInnen oder ÖsterreicherInnen sind
- wenn Sie anerkannter Flüchtling und subsidiär Schutzberechtigter sind
Sie haben Anspruch,
- wenn Sie ArbeitnehmerIn sind
- bei Nicht-ArbeitnehmerInnen: solange Sie durch den Bezug der Mindestsicherung nicht den rechtmäßigen Aufenthalt verlieren
- wenn Sie Drittstaatsangehörige als Angehörige von EWR-BürgerInnen oder ÖsterreicherInnen sind
- wenn Sie anerkannter Flüchtling und subsidiär Schutzberechtigter sind
Sie haben Anspruch,
- wenn Sie ArbeitnehmerIn sind
- Nicht-ArbeitnehmerInnen
- Drittstaatsangehörige allgemein
- wenn Sie Drittstaatsangehörige als Angehörige von EWR-BürgerInnen oder ÖsterreicherInnen sind
- wenn Sie anerkannter Flüchtling und subsidiär Schutzberechtigter sind
Leistungen mit Rechtsanspruch
- Lebensunterhalt
- Wohnbedarf
- Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung (=Krankenversicherung,
E-card) - Bestattungskosten
- Sonderbedarfe im angemessenen Ausmaß, wie:
Erstausstattung einer Wohnung
Mehrkosten für Diätnahrung,
Kaution für eine Wohnung,
Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust,
Anschaffung große Haushaltsgeräte wie Boiler, Waschmaschine
Leistungen auf die KEIN Rechtsanspruch besteht
- Sonderleistungen wie
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
//Single line comment (z. B. Unterstützung bei Arbeitsplatzsuche, Beratung …) - Familienhilfen (z. B. Beratung, Haushaltshilfen …)
- Hilfen für pflegebedürftige und/oder betagte Menschen (z. B. Betreuung im häuslichen Bereich, Beratung …)