Sozialhilfe ist seit 2011
Bedarfsgerechte Mindestsicherung
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Mindestsicherung 2020
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Die wichtigsten Leistungen in der Mindestsicherung
Was ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung?
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, kurz "BMS" genannt, wurde österreichweit im Jahr 2011 eingeführt und löste die bisherigen Sozialhilfegesetze ab.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist jedoch aufgrund des ersatzlosen Ablaufes der grundlegenden "15a- Vereinbarung" (basierend auf Art. 15a B-VG) seit 2016 wiederum ausschließlich auf Länderebene geregelt.
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung soll grundsätzlich die Führung eines menschenwürdigen Lebens sicherstellen.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung dient als subsidiär konzipiertes "unterstes Fangnetz" zum Schutz vor existentiellen Risiken wie Krankheit, Armut oder Arbeitslosigkeit.
Geichzeitig sollen durch verschiedene Regelungen auch Ziele wie Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft erreicht werden.
Eine der wichtigsten Funktionen der BMS ist die Armutsbekämpfung, indem mit Hilfe von vornehmlich Geldleistungen unzureichende eigene Mittel (Einkommen bzw Vermögen) ersetzt bzw aufgestockt werden.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick
- Deckung des Lebensunterhaltes (Kernleistung)
- Deckung des Wohnbedarfes (Kernleistung)
- Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung (Kernleistung)
- Bestattungskosten (Kernleistung)
- Sonderleistungen (Hilfe in besonderern Lebenslagen oder Sonderbedarfe)